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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Müritzhöh´
(gültig ab 01.11.2020)
§ 1 Allgemeines
Grundlagen des Vertrages sind ausschließlich die Angaben und Beschreibungen
im Hotelprospekt, in der Homepage und in den jeweiligen Anzeigen des
Ferienhotels - Hotel „Müritzhöh´“.
§ 2 Preise
Die bei der Buchung angegebenen Preise sind verbindlich.
Für alle sonstigen Preisangaben von Drittanbietern übernehmen wir keine
Garantie und Haftung.
§ 3 Vertragsabschluß
Der Buchungswunsch erfolgt mündlich, telefonisch oder schriftlich mit Angabe
des genauen Zeitraums und der Art der Unterkunft.
Der Gast erhält als vertragliche Vereinbarung eine schriftliche
Buchungsbestätigung. Der Buchungsvertrag gilt als rechtskräftig
mit Eingang der Anzahlung .
§ 4 Zahlung
Mit Reservierung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % der Gesamtsumme zum
angegebenen Termin fällig.
Die Restsumme für den im Vertrag vereinbarten Reisezeitraum wird 4 Wochen
vor Anreise fällig.
Ansonsten gilt, den Restbetrag spätestens bei Abeise zu entrichten.
§ 5 Rücktritt - Stornierungen
Der Gast kann jederzeit bis max. 30 Tage vor Anreise durch schriftliche
Erklärung vom Vertrag zurücktreten und kostenfrei stornieren.
Bei einer Stornierung in den 30 Tagen vor Anreise werden 50 %
Stornierungsgebühren fällig.
Eine Terminänderung ist nach Verfügbarkeit möglich.
Die Übernahme des Buchungsvertrages ist nach Absprache durch Dritte
gestattet.
Bei Nichtanreise wird der Reisebetrag zu 100 % fällig.
Bei Rücktritt vom Vertrag aufgrund außergewöhnlicher persönlicher Umstände
des Gastes (Unfall, Krankheit, Todesfall) erhält
der Gast bei glaubhaftem Nachweis die bereits eingebrachte Vorauszahlung
abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 25,00 Euro zurückerstattet.
Nach dem Check-In wird eine Kostenerstattung bei vorzeitiger Abreise nicht
gewährt.
§ 6 Einzug/Auszug
Dem Gast mit einer Buchungsbestätigung und getätigter Vorrauszahlung wird
das Zimmer am Anreisetag vertraglich freigehalten.
Ansonsten gilt : Bei Anreise nach 18.00 Uhr kann das Zimmer anderweitig
vergeben werden.
Einzug: am Anreisetag ab 14.00 Uhr Auszug: am Abreisetag bis 11.00 Uhr
§ 9 Haftung des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Zimmer sorgfältig und pfleglich zu
behandeln. Er haftet für alle Schäden, die er oder die ihn begleitenden
Personen verursachen. Er ist verpflichtet, alle während seiner Mietzeit
entstandenen Schäden bekanntzugeben.
§ 7 Haftung des Hotels „Müritzhöh´“
Für die Erfüllung des Buchungsvertrages haftet das Hotel „Müritzhöh´“ im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
Es ist verpflichtet, die Leistungen so zu erbringen, dass sie die
zugesicherten Eigenschaften haben.
Wird das Zimmer zum vereinbarten Termin nicht zur Verfügung gestellt, ist
der Gast berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Verträgen mit Sicherheitsleistungen oder bereits getätigter Vorkasse
wird dem Gast im gegenseitigem Einvernehmen eine entsprechende Ersatzlösung
angeboten. Beanstandungen sind unverzüglich an Ort und Stelle geltend zu
machen.
Berechtigte Mängel werden schnellstens behoben.
Die Haftung des Hotels ist auf die Höhe des dreifachen Vertragspreises
beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom Hotel weder vorsätzlich noch
fahrlässig herbeigeführt wurde.
§ 7 Sonstiges
Die Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen lassen die Gültigkeit der übrigen
Regelungen unberührt.
Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Reiserücktritts- und
Haftpflichtversicherungen sind nicht Bestandteil.
Die Nutzung der nichtbewachten hauseigenen Parkplätze ist kostenlos. Eine
Haftung wird nicht übernommen. |